Wie finanziert sich die Pflege?

 

In der Summe werden die Pflegekosten von 3 unterschiedlichen Kostenträgern geleistet: der gesetzlichen Pflegeversicherung, dem Bewohner selbst und dem Sozialamt, falls der Bewohner teilweise oder vollständig finanzielle Unterstützung benötigt. 

  • Pflegeleistungen
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Bewohner oder Sozialamt
  • Investitionskosten (Miete)
  • Bewohner oder Sozialamt 

Was passiert, wenn der Mieter nicht zahlt?

 

Da die Pflegeversicherung im Sozialgesetzbuch verankert ist, wird die Miete durch den Sozialträger (Staat) refinanziert, falls der Bewohner seinen Pflegeplatz nicht aus eigenen Mitteln der Pflegeversicherung zuzüglich Rente und ggf. Eigenleistung bezahlen kann.

 

Welche Arten von Pflegeeinrichtungen gibt es und welche Art ist am lukrativsten?

 

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen förderungswürdigen und nicht förderungswürdigen Sozialimmobilien. Die Art der Einrichtung ist dabei entscheidend: Psychiatrische Einrichtungen, Behindertenheime, Hospize und Stationäre Pflegeheime gelten als förderungswürdig im Rahmen des Sozialgesetzbuches und werden daher vom Staat finanziell unterstützt.

 

Anders ist es bei den Wohnformen Betreutes Wohnen, Seniorenresidenzen, Altersgerechtes Wohnen oder Service−Wohnen, denn diese zählen zu den nicht förderungswürdigen Sozialimmobilien. Der große Unterschied für Ihre Investition ist die  Mietsicherheit, denn die ist nur bei förderungswürdigen Sozialimmobilien gewährleistet − die Mieten in nicht − förderungswürdigen Wohnformen werden zu 100 % vom Bewohner getragen.

Die Pflegeimmobilie stellt in ihrer Gesamtheit eine Kapitalanlage dar, die facettenreiche Vorteile und Erfolgschancen bietet. Mögliche Nachteile können daher nur entstehen, wenn man das einzelne Pflegeheim vorher nicht gründlich in Augenschein nimmt. Besonders achten sollte man beispielsweise auf die Lage, den Betreiber, Größe und Ausstattung, da diese Kriterien maßgeblich über Erfolg und Misserfolg entscheiden.  

 

Was ist der sogenannte Pflege−TÜV und kann er mir bei meiner Auswahl helfen?

 

Seit 2010 werden jährlich die Leistungen und Qualitätsmerkmale von Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft. Dieser ist dazu verpflichtet, die Ergebnisse anschließend zu veröffentlichen, was  Versicherten als gegenwärtige Gesamtnote des Pflegeheims dient. Für einen Ersteindruck ist dies sicher hilfreich, es bleibt aber fraglich, ob man sich auf die Vollständigkeit der Angaben verlassen kann. Generell gilt: Verschaffen Sie sich Ihren eigenen Gesamteindruck, besuchen Sie die Einrichtung und sprechen Sie mit Bewohnern, Angehörigen und dem Pflegepersonal.

Download
IMMAC_Research_Pflegemarkt_2023.pdf
Adobe Acrobat Dokument 998.8 KB